Jeder liebt den Verrat, doch niemand liebt den Verräter – aktuelle Entwicklungen zum Whistleblowing

Mitarbeiter in der IT haben aufgrund ihrer Tätigkeit häufig Zugriff auf sensible Informationen und erlangen Kenntnis von brisanten Vorgängen in einer Organisation. Daraus ergibt sich für sie die Frage, ob sie diese intern oder extern weitergeben sollen, öffentlich machen sollen und damit zum Whistleblower werden, oder ob sie sogar dazu verpflichtet sind.

Der vorliegende Beitrag betrachtet die rechtlichen Aspekte des Whistleblowings und beleuchtet zunächst die aktuelle Rechtslage, insbesondere hinsichtlich des Arbeits- und Strafrechts, bevor die Veränderungen durch die EU-Whistleblowing-Richtlinie dargestellt werden.

Speaker

 

Ulrich Tödtmann
Ulrich Tödtmann ist Partner bei Rittershaus Rechtsanwälte in Mannheim und Honorarprofessor an der Universität Mannheim. Er berät Unternehmen zu Compliance-Themen sowie zu gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und energierechtlichen Fragestellungen. Er ist langjähriges Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sowie im Ausschuss Compliance im Arbeitsrecht beim Deutschen Institut für Compliance (DICO).


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